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   VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86   

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https://dejure.org/1990,4538
VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86 (https://dejure.org/1990,4538)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.1990 - 14 UE 2757/86 (https://dejure.org/1990,4538)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 1990 - 14 UE 2757/86 (https://dejure.org/1990,4538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 InvZulG, § 1 Abs 1 S 2 InvZulG, § 2 Abs 2 Nr 2 InvZulG, § 2 Abs 2 Nr 4 InvZulG
    Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts am verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Investitionszulagenbescheinigung für eine von einzelnen Bauherren in eine GbR eingebrachte Wohneinheit - Investoreigenschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
    Bei der Beurteilung, wer das Parkhotel betreibt, kann dahin stehen, ob bereits die Verpachtung des Objekts durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an die Hotelbau GmbH der Erteilung einer Investitionszulagebescheinigung entgegensteht (zur fehlenden Förderungswürdigkeit einer Betriebsstätte, die nur errichtet wird, um sie dann einem anderen Betrieb durch Pacht oder Miete zur Verfügung zu stellen, BVerwG, B. v. 18.12.81 - 7 B 3.81 -, Buchholz 451.56 Nr. 7 mit weiteren Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung), oder ob im Verhältnis dieser beiden Gesellschaften zueinander eine nach der Verwaltungspraxis unschädliche Betriebsaufspaltung gesehen werden kann.

    Das von der Rechtsprechung geforderte Vorliegen aller den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägenden Umstände in der Person des die Investitionszulagebescheinigung begehrenden Antragstellers (BVerwG, B. v.18.12.1981 - 7 B 3.81 -, a.a.O.) kann schon aus diesem Grunde nicht bejaht werden.

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
    Für die Erteilung bereits der Bescheinigung im Sinne des § 2 InvZulG 1982 kommt es nach dem Investitionszulagengesetz nicht auf die Steuerpflichtigkeit an (Hess. VGH, U. v. 07.03.1983 - VIII UE 96/80 - insoweit bestätigt von BVerwG, U. v. 12.03.85 - 7 C 60.83 - NVwZ 1986, S. 48); diese ist vielmehr erst von den Finanzämtern bei der Zahlung der Investitionszulage zu prüfen.
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
    Es genügt nämlich nicht, daß ein Steuerpflichtiger Investitionen für eine Betriebsstätte tätigt, die ein anderer Gewerbetreibender betreibt (BVerwG, U. v. 28.04.78 - 7 C 53.76 -, Buchholz 451.55 Nr. 55; Hess. VGH, U. v. 09.04.84 - VIII OE 2/81 -) .
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 59.83

    Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Investitionsvorhaben - Schaffung von

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, in welchem aus dem Gesellschaftsvermögen zunächst eine Gesamtanlage errichtet wird, und die spätere Aufteilung in einzelne, den Gesellschaftern zugeordnete Wohneinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz Bedenken allein an der Dauerhaftigkeit der fremden verkehrsmäßigen Nutzung zu begründen vermag (BVerwG, U. v. 12.03.85 - 7 C 59.83 -).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 60.83

    Bescheinigungsverfahren - Begriff des Steuerpflichtigen - Betriebsstätte

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86
    Für die Erteilung bereits der Bescheinigung im Sinne des § 2 InvZulG 1982 kommt es nach dem Investitionszulagengesetz nicht auf die Steuerpflichtigkeit an (Hess. VGH, U. v. 07.03.1983 - VIII UE 96/80 - insoweit bestätigt von BVerwG, U. v. 12.03.85 - 7 C 60.83 - NVwZ 1986, S. 48); diese ist vielmehr erst von den Finanzämtern bei der Zahlung der Investitionszulage zu prüfen.
  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96

    Streit um eine Baugenehmigung - zur Beteiligungsfähigkeit einer

    Zu Unrecht stützt das Verwaltungsgericht seine gegenteilige Auffassung auf die Kommentierung von Kopp zum Verwaltungsverfahrensgesetz, da dort die Bauherrengemeinschaft ausdrücklich als beteiligungsfähig aufgeführt ist (vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 11, Rn. 14, ders, VwGO, 10. Aufl., § 61, Rn. 14; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.02.1987 - II R 103/84 -, NJW 1987, 1720 zur Beteiligungsfähigkeit der GbR bei einem Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer und Hess. VGH, Urteil vom 23.11.1990 - 14 UE 2757/86 -, NJW-RR 1992, 1501 zur Beteiligungsfähigkeit einer GbR im Streit um die Erteilung einer Investitionszulagenbescheinigung).
  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2001 - 2 E 2653/97
    Insbesondere ist die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), beteiligungsfähig, da sie als selbst nicht rechtsfähige oder sonst juristischen Personen gleichgestellte Personenmehrheit zu den in § 61 Nr. 2 VwGO aufgeführten Vereinigungen zu rechnen ist und sie als solche Trägerin des in Rede stehenden Rechts sein kann (hierzu: HessVGH, Urteil vom 23. November 1990 - 14 UE 2757/86 - S. 12 des Urteilsabdrucks; VG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid vom 04. September 1995 - 2 E 2512/90 (1)).
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